Calyroc

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

Diese Seite wurde zu Ihrer Bequemlichkeit übersetzt; im Streitfall oder bei Auslegungsunterschieden ist ausschliesslich die französische Fassung rechtsverbindlich.

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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die von Calyroc (Thomas Prud'homme) erbrachten Leistungen zur Erstellung und Entwicklung von Websites, unter Ausschluss aller anderen, nicht ausdrücklich schriftlich akzeptierten Bedingungen.

2

Angebot, Anzahlung und Preise

Jedem Projekt geht ein Angebot voraus, das Umfang, Preis und einen indikativen Zeitrahmen festlegt. Der Projektbeginn wird durch die Zahlung einer Anzahlung von 30 bis 50 % des Gesamtbetrags bestätigt, online via Stripe entrichtet. Der Restbetrag wird bei Lieferung, vor der endgültigen Veröffentlichung der Website, in Rechnung gestellt.

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Calyroc, ein nicht mehrwertsteuerpflichtiges Einzelunternehmen, weist keine Mehrwertsteuer aus: Die angegebenen Beträge entsprechen dem geschuldeten Gesamtbetrag.

3

Überarbeitungen und Fristen

Jedes Paket umfasst zwei Überarbeitungsrunden. Darüber hinausgehende Änderungen werden separat, nach Angebot, in Rechnung gestellt.

Die genannten Fristen sind indikativ und hängen von der Reaktionsgeschwindigkeit der Kundschaft bei der Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Rückmeldungen) ab.

4

Kein Widerrufsrecht

Im Gegensatz zum in der Europäischen Union geltenden Verbraucherrecht sieht das Schweizer Recht kein allgemeines Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge vor. Die Annahme eines Angebots und die Zahlung der Anzahlung verpflichten beide Parteien daher ab deren Eingang fest, vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen zur Kündigung.

5

Zahlungsverzug

Bei Nichtzahlung des Restbetrags zum vereinbarten Fälligkeitstermin behält sich Calyroc das Recht vor, laufende Arbeiten auszusetzen und die Lieferung der Dateien oder die Veröffentlichung der Website bis zur vollständigen Zahlung aufzuschieben.

6

Geistiges Eigentum

Der Quellcode und die speziell für die Kundschaft entwickelten Ergebnisse werden ihr nach Erhalt der vollständigen Zahlung übertragen. Calyroc behält sich das Recht vor, das Projekt in seinem Portfolio zu erwähnen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

7

Gewährleistung und Haftung

Calyroc verpflichtet sich zu einer sorgfältigen, dem angenommenen Angebot entsprechenden Leistung. Ausser bei grober oder vorsätzlicher Pflichtverletzung ist die Haftung von Calyroc gegenüber der Kundschaft auf den für das betreffende Projekt tatsächlich bezahlten Betrag beschränkt. Calyroc haftet nicht für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Umsatz oder von der Kundschaft nicht gesicherte Daten, noch für von dieser bereitgestellte Inhalte.

8

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Verzögerung oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt, die ausserhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegt, wie etwa ein flächendeckender Ausfall bei einem Drittanbieter oder eine Naturkatastrophe.

9

Kündigung

Storniert die Kundschaft nach Zahlung der Anzahlung, verbleibt diese Calyroc im Umfang der bereits geleisteten Arbeit.

10

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Waadt, Schweiz, zuständig.